Zu den wesentlichen Aufgaben des Sachgebiets Stadtplanung gehören die planungsrechtliche Beratung von Bauherren und Architekten bei Bauanträgen und anderen grundstücksbezogenen Fragestellungen.
Unsere Aufgabe ist es, Sie über die jeweilige planungsrechtliche Situation eines Grundstücks zu informieren. Informationen zum Bauordnungsrecht (Hessische Bauordnung, Naturschutzrecht, Wasserrecht etc.) erhalten Sie bei den entsprechenden Dienststellen des Kreises Offenbach.
Wer ein Bauvorhaben verwirklichen will, z.B. den Bau eines Wohnhauses, die Änderung der bestehenden Nutzung oder die Errichtung eines Gewerbebetriebes, sollte sich zunächst darüber informieren, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es muss also zuerst geklärt werden, ob das Grundstück
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes muss ein Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (§ 30 BauGB).
Zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen.
Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens im Wesentlichen nach dem Bestand in der Umgebung (§ 34 BauGB).
Im Außenbereich sind bauliche Anlagen mit Ausnahme einiger privilegierter Nutzungen der gewerblichen Land-, Forstwirtschaft in der Regel nicht zulässig (§ 35 BauGB).
Das Geoinformationssystem (BürgerGIS) des Kreises Offenbach bietet Ihnen eine komfortable Auswahl der gesuchten Pläne nach Themen über eine Übersichtskarte oder durch die Suche nach einer Adresse.
Darüber hinaus sind die Vorschriften der Mühlheimer Stellplatzsatzung (Hier klicken für Download) zu beachten.
Diese Fragen sollten Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns erörtern, bevor Sie einen fertigen Bauantrag beim Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Offenbach einreichen. Je konkreter Ihre Unterlagen (Skizzen, Bauzeichnungen, Lagepläne) sind, desto genauer können wir dazu Stellung nehmen.
Die Stadt Mühlheim am Main hat zu jedem Bauantrag, der bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach eingereicht wird, eine Stellungnahme in planungsrechtlicher Hinsicht abzugeben. Im Rahmen dieser Stellungnahme wird geprüft, ob ein Bauvorhaben dem entsprechenden Bebauungsplan, der Stellplatzsatzung und den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entspricht.
Schließlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Änderung und Vergabe von Hausnummern geht.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
In der Hessischen Bauordnung (HBO) ist geregelt, was und wie auf meinem Grundstück auch ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Eine abschließende Liste ist in der Anlage 1 der HBO zu finden. Es handelt sich dabei um Vorhaben wie Garagen, Stellplätze, Carports, Wintergärten, Dachterrassen etc. Die sich daraus ergebenden Einschränkungen durch die Hessische Bauordnung wie Mitteilung an die Gemeinde (Freistellungsvorbehalt gem. Anlage 1 HBO Abschnitt V Nr. 1 „Beteiligung der Gemeinde“) oder Beauftragen einer Fachfirma sind insbesondere für den Schutz der Nachbarschaft entworfen worden.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben - Formular
Befreiung vom Bebauungsplan bei Baugenehmigungsfreien Vorhaben
Bei Baugenehmigungsfreien Vorhaben, die nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes entsprechen, ist die Befreiung von den Festsetzungen (Isolierte Befreiung) unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) möglich und bei der Gemeinde zu beantragen.