Bitte beachten Sie: 

Es wurde ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Nach bisherigen Kenntnisstand wird dies erst in einigen Monaten (voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2024) der Fall sein.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Inhalt oder zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes aktuell noch nicht erteilt werden können.

Einbürgerungen (Staatsangehörigkeitsstelle)

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Vor der Antragstellung wird der Einbürgerungsbewerber in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen der Einbürgerung und das weitere Verfahren, insbesondere die ihm zustehenden Rechte und seine Mitwirkungspflicht belehrt.

Die Antragstellung ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, ansonsten handelt der gesetzliche Vertreter.

Im Regelfall müssen für die Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland von ununterbrochen 8 Jahren (Ausnahmen möglich)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine 
    Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    (Einbürgerungstest) oder der erfolgreiche Abschluss einer 
    allgemeinbildenden Schule/Berufsschule in Deutschland (Ausnahmen möglich)
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen durch Zeugnisse oder Zertifikate
    (Ausnahmen möglich)
  • Vermeidung von Mehrstaatigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Keine anhängigen Ermittlungsverfahren, keine Vorstrafen (Ermessensentscheidung)

Über die Besonderheiten und Ausnahmen von Regelfallvoraussetzungen beraten wir Sie gern.

Kosten für die Einbürgerung:

Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 255.--€ pro Person, für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, 51.--€. Auch die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Einbürgerung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr wird von der Einbürgerungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, erhoben.

Weitere Informationen und den entsprechenden Antrag auf Einbürgerung erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage Ihres gültigen Passes bei der Staatsangehörigkeitsstelle der Stadtverwaltung Mühlheim am Main. Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist der Kreisausschuss.

Ansprechpartner hierfür ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Staatsangehörigkeitsrecht

Postfach 1265
63112 Dietzenbach