Einbürgerungen (Staatsangehörigkeitsstelle)

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller
  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue)
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges


Ausnahmen und Sonderregelungen:

Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Über die Besonderheiten und Ausnahmen von Regelfallvoraussetzungen beraten wir Sie gern.


Kosten für die Einbürgerung:

Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 255,--€ pro Person, für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, 51,--€. Auch die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Einbürgerung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr wird von der Einbürgerungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, erhoben. Weitere Informationen auf Einbürgerung erhalten Sie nur nach Terminvereinbarung bei der Staatsangehörigkeitsstelle der Stadtverwaltung Mühlheim am Main.


Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist der Kreisausschuss.
Ansprechpartner hierfür ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Staatsangehörigkeitsrecht
Postfach 1265 63112 Dietzenbach