Verkehrsüberwachung

Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes setzt sich für das Einhalten der Verkehrsregeln beim ruhenden und fließenden Verkehr ein. Das Beachten von Regeln erhöht die Lebensqualität innerhalb unserer Stadt und fördert das Miteinander unter den Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrsüberwachung hilft den unterschiedlichen Interessen von Bewohnern, Gewerbetreibenden und Fußgängern Rechnung zu tragen.

Ein „Knöllchen" an der Windschutzscheibe vorzufinden, ist für viele Autofahrer immer noch „Adrenalinfaktor Nummer 1", wenn es um Behördenkontakte geht. Allerdings geht es hier nicht um die Bereicherung einer Behörde. Vielmehr geht es um Fragen der Verkehrssicherheit in unserer Stadt. Wo in zweiter Reihe auf der Fahrbahn geparkt wird, wo Radfahrer Slalom fahren müssen, Behindertenparkplätze und Zebrastreifen blockiert und selbst Rettungsorganisationen durch parkende Fahrzeuge nicht ihren Einsatzort erreichen können, hilft leider eine Geldbuße oder eine Verwarnung mehr „als gute Worte". Bedenken Sie aber immer, dass der Auslöser eines „Knöllchens" immer im Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers liegt. Wie ein Verwarngeldverfahren abläuft, können Sie hier ersehen.

Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr (Ausfahrt zugeparkt usw.) anzuzeigen. Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Die anzeigende Person muss grundsätzlich als Zeuge zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch vor Gericht aussagen.

Sollten Sie einmal persönlich betroffen sein, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwarngeldstelle der Ordnungsbehörde gerne bereit, Ihnen bei der Klärung des Sachverhaltes behilflich zu sein.

OWI