Sofern Sie zum jetzigen Zeitpunkt absehen können, dass Sie an der Wahl am 8. Oktober 2023 nicht im Wahllokal teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, über dieses Formular einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl per E-Mail bis zum 4. Oktober 2023 zu beantragen.

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Mühlheim am Main eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im
Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 06108/601-134).

Wir möchten Ihnen mit diesem Angebot die Beantragung von Briefwahlunterlagen erleichtern. Ausdrücklich weisen wir jedoch darauf hin, dass die übermittelten Daten unverschlüsselt versendet werden. Dem erforderlichen Datenschutz wird dementsprechend keinerlei Rechnung getragen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen gespeichert.

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen das Wahlamt (Tel. 06108/601-134) gerne zur Verfügung.