Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug

Die Antragsstellung eines Führungszeugnisses oder eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie einen Wohnsitz angemeldet haben. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, die dies auf dem Postweg versenden.

Es gibt verschiedene Arten von Auskünften aus dem Bundeszentralregister:

Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache unter der Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG ist ein entsprechender Nachweis vom Arbeitgeber vorzulegen.

Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges ist die Vorlage eines nicht älter als 6-monatigen Handelsregisterauszuges notwendig.

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.