Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides
Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBI.I S.2354), wird hiermit der Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2016 vom 12.08.2019,
Kassenkonto: 110096
Herrn Sarbjeet Singh Kaur, letzte bekannte Adresse: Lindenstraße 27, 63165 Mühlheim am Main
öffentlich zugestellt, da der Bescheid per Post nicht zugestellt werden konnte.
Der Gewerbesteuerbescheid kann durch den Steuerpflichtigen oder einen bevollmächtigten Vertreter im Fachbereich II, Sachgebiet Steuern, Friedensstr. 20, 63165 Mühlheim am Main, Zimmer 209, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Der Bescheid gilt nach § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Mühlheim am Main, den 25.11.2019
DER MAGISTRAT DER STADT MÜHLHEIM AM MAIN