Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Im vereinfachten Umlegungsverfahren für das Gebiet „Rote-Warte-Schule“ (Gemarkung Mühlheim, Flur 2) wird nach § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in seiner derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 23.11.2020 am 11.01.2021 unanfechtbar geworden ist.