Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden in unserer Stadt Personen, die am Amtsgericht Offenbach und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.
Bei ihrer Tätigkeit haben alle Richter, ob Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter, die gleichen Rechte und Pflichten. Im Strafverfahren stimmen sie mit gleicher Stimme über Schuld und Unschuld und setzen im Falle der Verurteilung gemeinsam und in gleicher Verantwortung die Strafe fest.
Die Beteiligung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist lange und bewährte Tradition. Sie stellt eine wirksame Kontrolle der richterlichen Gewalt durch das Volk dar.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Mühlheim am Main wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit zur Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstet usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteilsvermögens, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Eine ausgeprägte Menschenkenntnis wird von den Schöffen erwartet. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen, d.h. sie müssen anhand der vorgelegten Beweismittel (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden) die Wahrscheinlichkeit einschätzen können, inwieweit sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich bis zum
31. März 2023 für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) beim Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, Fachbereich I, Friedensstraße 20, zentraledienste@stadt-muehlheim.de, bewerben. Für Rückfragen stehen wir unter den Rufnummern 06108/601-130 oder 601-131 zur Verfügung.
Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Mühlheim am Main www.muehlheim.de heruntergeladen werden.