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Vorerst keine Haushaltsgenehmigung – Eingetreten, was zu befürchten war

Der von der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022 verabschiedete Haushalt kann von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden. Um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen ist es erforderlich, die Finanzierungslücken in der mittelfristigen Planung anhand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung über konkrete zweckmäßige Maßnahmen zu schließen.

Bürgermeister und Kämmerer Daniel Tybussek hatte bereits bei der Haushaltseinbringung im Februar darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 2,3 Mio. €, 2024 2,65 Mio. € und 2025 2,9 Mio. € fehlen, die durch konkrete Maßnahmen auszugleichen sind. Dafür wurde den Stadtverordneten ein 11-seitiger Haushaltsstabilisierungsbericht zur Verfügung gestellt, der die Ursachen für diese Situation beschreibt und verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen aufzeigt. Dadurch wurde eine gute Grundlage für politische Entscheidungen geschaffen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 31.03.2022 folgenden Beschluss gefasst: „Dem vorgelegten Haushaltsstabilisierungsbericht 2022, einschließlich der beschlossenen Änderungen wird zugestimmt.“

„Leider hat die Stadtverordnetenversammlung weder Änderungen vorgenommen, noch konkrete Maßnahmen beschlossen. Die Kommunalaufsicht fordert diese Entscheidungen zurecht ein. Insofern ist es nicht überraschend, dass der Haushalt vorerst nicht genehmigt werden konnte.“ führt Kämmerer Daniel Tybussek aus, der mehrfach auf diese Anforderungen hingewiesen hatte.

Es ist nun vorgehsehen, für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2022 eine Vorlage einzubringen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Haushaltsgenehmigung zu schaffen. Kämmerer Tybussek hofft darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung diesmal die notwendigen politischen Entscheidungen trifft: „Wir stellen erneut mit einer kompetenten und leistungsfähigen Verwaltung alle notwendigen Zahlen, Informationen und Entscheidungsgrundlagen bereit.“