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Vorbereitungen zur Stichwahl in vollem Gange -Rechtzeitig Briefwahl beantragen -

Nachdem der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung das Wahlergebnis der Landratswahl ermittelt und festgestellt hat, dass eine Stichwahl durchzuführen ist, sind die Vorbereitungen im Wahlamt der Stadt in vollem Gange. An der Stichwahl am 11. Oktober 2009 nehmen die beiden Bewerber Dirk-Oliver Quilling (CDU) und Carsten Müller (SPD), die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, teil.

Am Donnerstagmittag werden die Stimmzettel im Rathaus erwartet, so dass die ersten Briefwähler am Freitag, dem 02. Oktober 2009 ihre Stimmen abgeben können. An diesem Tag soll auch der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Viele Briefwähler haben schon vor dem ersten Wahlgang angekreuzt, dass sie auch im Fall einer Stichwahl per Brief wählen möchten. Sie erhalten ihre Wahlunterlagen unaufgefordert per Post.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Direktwahl behalten ihre Gültigkeit auch für die Stichwahl. Wahlberechtigte, die für die Direktwahl bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten daher für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung und können, wenn sie keine Briefwahl beantragt haben, in den gleichen Wahlräumen wie bei der vorausgegangenen Direktwahl bei der Stichwahl wählen. Auch für die Stichwahl gilt, dass nur derjenige wählen kann, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Auch wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass (nichtdeutsche Unionsbürger einen Identitätsausweis) im Wahllokal vorlegt. Es wird allerdings empfohlen, dass sich solche Personen die Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, vom Wahlamt vorher mitteilen lassen, damit im Wahllokal zeitraubendes Suchen erspart wird. Diesbezügliche telefonische Rückfragen sind unter den Rufnummern 601-999 oder 6o1-134 möglich.

Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind erhalten von Amts wegen einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen übersandt.

Wer anlässlich der Stichwahl durch Briefwahl wählen will und die Briefwahlunterlagen nicht von Amts wegen erhält, muss sich vom Magistrat (Zentraler Bürger-Service, Rathaus, Nordgebäude, Friedensstraße 20) die amtlichen Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Antrag auf Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 09. Oktober 2009, 18.00 Uhr, beim Magistrat im Rathaus, Friedensstraße 2o, Zentraler Bürger-Service/Wahlamt mündlich oder schriftlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dies ist auch per Internet (www.muehlheim.de) bis Donnerstag, den 08. Oktober 2009 möglich. Der Wahlbrief ist dann so rechtzeitig dem Magistrat (Wahlamt) zu übersenden, das er dort spätestens am Stichwahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden. Die Briefwähler werden gebeten, das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt genauestens zu beachten und insbesondere nicht zu vergessen, dass der Wahlschein unbedingt unterschrieben dem Wahlbrief beizufügen ist, damit dieser nicht zurückgewiesen werden muss und damit eine Stimmabgabe nicht erfolgt ist.