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Rechtsmittelverzicht im Verwaltungsstreitverfahren gegen Land Hessen wegen Flughafenausbau wird angestrebt

Das letzte Wort hat natürlich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10. November, es wird durch den Magistrat allerdings vorgeschlagen, auf Rechtsmittel im Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Hessen zu verzichten. In dem seit 2008 andauernden Verfahren wurde die Stadt nicht als Musterklägerin zugelassen und es musste deshalb auf die Beendigung der Musterklageverfahren im Jahr 2013 gewartet werden.

Auch der deshalb angestoßene Versuch, das auf die Musterklagen folgende Beschlussverfahren des Verwaltungsgerichtshofes durch eine mündliche Verhandlung zu ersetzen, um die Durchsetzung der speziellen Interessen der Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger vorzubringen und zu schützen, wurde durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.09.2016 endgültig hinfällig, wobei selbst eine Revision vom Gericht ausgeschlossen wurde.

Offene Fragestellungen wie u.a. das Zurückbleiben der realen Flug¬zahlen hinter der Prognose des Planfeststellungsbeschlusses, die „Zusicherung“ keiner weiteren Start-/Landebahnen schon im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971, die neue Rechts¬entwicklung zur Festlegung von Flugrouten, die Klärung der Ordnungs¬mäßigkeit der Planklarstellung aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot, sowie die Konkretisierung der Nebenbestimmung zur Verhinderung der Durchbrechung des Nachtflugverbots durch verspätete Flüge, fanden kein Gehör. Als Teilerfolg kann lediglich die Durchsetzung der Nachtflugbeschränkung gewertet werden, so dass keine planmäßigen Flüge zwischen 23 und 5 Uhr stattfinden.

Das reicht Bürgermeister Daniel Tybussek nicht aus. „Auch wenn unsere juristischen Möglichkeiten erschöpft sind, werden wir uns weiterhin für eine Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt einsetzen. Dazu gehört selbstverständlich die Ausweitung des Nachtflugverbots oder die Steuerung durch lärmabhängige Gebühren.“

Es bestand nun trotz der nicht zugelassenen Revision die Möglichkeit Rechtsmittel in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Dies wurde von der Stadt auch formell getan, um der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung in dieser Sache zu ermöglichen. Diese, zu diesem Zeitpunkt, nur aufschiebende Beschwerde, kann aber binnen 2 Monaten widerrufen werden. Mit Blick auf die vergangenen Musterklageverfahren, die daraus als gering abzuleitenden Erfolgsaussichten und dem Risiko eines weiteren, mehrere Jahre andauernden Rechtsstreites und den daraus zu erwartenden Kosten, kann die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde erwartet werden.