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Pressemitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes - Mikrozensus 2017 – Europas größte jährliche Haushaltsbefragung startet wieder in Hessen

Das Hessische Statistische Landesamt teilt mit, dass auch im Jahr 2017 hessenweit etwa 60 000 Personen in rund 30 000 Haushalten im Rahmen des Mikrozensus befragt werden. Die Befragung erstreckt sich gleichmäßig über das ganze Jahr.

Im Auftrag des Hessischen Statistischen Landesamts befragen über 100 Interviewerinnen und Interviewer jeden Monat rund 2500 Haushalte. Sie kündigen ihren Besuch einige Tage zuvor durch ein Anschreiben samt begleitendem Informationsmaterial bei den Haushalten an. Die Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis des Hessischen Statistischen Landesamts legitimieren und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Um die Repräsentativität und die Aktualität der Mikrozensusergebnisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für einen Großteil der Fragen Auskunftspflicht vorgegeben. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird besonders hingewiesen. Welche Haushalte in die Befragung einbezogen werden, entscheidet ein mathematisches Zufallsverfahren.

Was wird gefragt?

Im Wesentlichen werden im Mikrozensus persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, schulische und berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche oder Lebensunterhalt erhoben. Auf Basis des neuen Mikrozensusgesetzes werden 2017 zudem erstmals Informationen zur Kinderbetreuung und zu der im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache gestellt. Die gewonnenen Angaben stellen für Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, eine wichtige Informationsquelle dar.

  • Das Hessische Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
  • Den Angaben aller Personen im Haushalt kommt dabei die gleiche Bedeutung zu, egal ob sie noch zur Schule gehen oder sich der Kindererziehung widmen, ob sie einen Beruf ausüben oder sich bereits im Ruhestand befinden.

Möglichkeiten zur Auskunftserteilung:

Die einfachste und schnellste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview mit den Erhebungsbeauftragten. Die geschulten Erhebungsbeauftragten stehen bei der Beantwortung der Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Sollte aus terminlichen oder anderen Gründen eine persönliche Befragung nicht möglich sein, können die Auskünfte nach Rücksprache mit der bzw. dem Erhebungsbeauftragten auch telefonisch gegeben werden. Alternativ können die Haushalte einen Papierfragebogen ausfüllen. Alle Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten und dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden.

Auf unseren Internetseiten unter https://statistik.hessen.de/ halten wir weitere Informationen zum Mikrozensus bereit. Dort finden sich auch weitere Informationen für teilnehmende Haushalte zum Ablauf der Befragung.

Weitere Auskünfte erteilt:

Hessisches Statistisches Landesamt

Telefon: 0611 - 3802-228

E-Mail: mikrozensus@statistik.hessen.de