Pressemeldungen

Neue Pässe ab November 2007

Wer ab November 2007 einen neuen Pass benötigt, wird sich auf Änderungen einstellen müssen. Denn der bisherige Reisepass wird durch den neuen „ePass" der zweiten Generation ersetzt und auch beim Personalausweis ändert sich kurz vor Jahresende so einiges.

„Im ePass sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: zunächst das digitale Passfoto, ab November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst", so Erster Stadtrat Heinz Hölzel. Hölzel weiter: „Mit dem ePass wird damit ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. Allerdings ist es dann nicht mehr möglich, dass Kinder in den ePass eingetragen werden können".

Die Leiterin des Mühlheimer Bürgerbüros „ZBS" Heike Gallenbacher teilt dazu weiter mit: „Neu ist auch, dass sowohl im neuen Reisepass wie auch in neu ausgestellten Personalausweisen das Feld „Ordens- oder Künstlername" ersatzlos entfällt. Ab November sind sowohl der ePass und der Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Sind die Antragsteller 24 Jahre alt oder älter, so hat der neue Reisepass wie auch der Personalausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren. Neben den bisher üblichen Amtssprachen enthält der ePass auch die EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch. Und auch beim Kinderreisepass ändert sich die Gültigkeitsdauer. Der Kinderreisepass wird ab November bei der erstmaligen Ausstellung sechs Jahre gültig sein und kann maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr werden dann die regulären ePässe mit biometrischen Daten ausgestellt", so Gallenbacher.

Neue Pässe ab November 2007

Wer ab November 2007 einen neuen Pass benötigt, wird sich auf Änderungen einstellen müssen. Denn der bisherige Reisepass wird durch den neuen „ePass" der zweiten Generation ersetzt und auch beim Personalausweis ändert sich kurz vor Jahresende so einiges.

„Im ePass sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: zunächst das digitale Passfoto, ab November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst", so Erster Stadtrat Heinz Hölzel. Hölzel weiter: „Mit dem ePass wird damit ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. Allerdings ist es dann nicht mehr möglich, dass Kinder in den ePass eingetragen werden können".

Die Leiterin des Mühlheimer Bürgerbüros „ZBS" Heike Gallenbacher teilt dazu weiter mit: „Neu ist auch, dass sowohl im neuen Reisepass wie auch in neu ausgestellten Personalausweisen das Feld „Ordens- oder Künstlername" ersatzlos entfällt. Ab November sind sowohl der ePass und der Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Sind die Antragsteller 24 Jahre alt oder älter, so hat der neue Reisepass wie auch der Personalausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren. Neben den bisher üblichen Amtssprachen enthält der ePass auch die EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch. Und auch beim Kinderreisepass ändert sich die Gültigkeitsdauer. Der Pass ist ab November sechs Jahre gültig" so Gallenbacher.