Pressemeldungen

Landratswahlen am Sonntag

Für alle Interessierten richtet das Wahlamt am Tag der Landratswahl (Sonntag, 27. September 2015) im Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung im Rathaus, I. Stock, wieder ein Informationsbüro ein. Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden vom Wahlamt sofort weitergegeben, sodass im Info-Büro, nach Auszählung der Stimmen, der aktuelle Stand vorliegt. Die Wahlergebnisse können auch im Internet unter www.muehlheim.de  abgerufen werden.
Das Wahlamt macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Wahlberechtigte, die am Wahltag ihre Stimme nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben können (Urlaub, Krankheit, berufliche Gründe) bis spätestens Freitag, den 25. September 2o15, 13.oo Uhr, im Rathaus, Friedensstraße 2o, Zentraler Bürger-Service (Nordgebäude), Briefwahlunterlagen beantragen können.
Dazu ist ein Antrag erforderlich, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist und ausgefüllt werden muss. Briefwahlanträge können auch über den Internetanschluss der Stadt, unter www.muehlheim.de/wahlen/antrag-briefwahl gestellt werden. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, die im Gesetz geregelt sind, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch nach diesem Termin bis zum Wahltag 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. 
Das Wahlamt im Rathaus, I. Stock, Zimmer 124, ist deshalb auch am Samstag vor dem Wahltag von 1o.oo bis 12.oo Uhr geöffnet.
Die Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, im Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlamt im Rathaus abgegeben werden.
Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Diesbezügliche telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 6o1-999 oder 6o1-134 (Wahlamt) möglich.