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Informationsangebot der Stadtverwaltung - Zusatzrente für pflegende Angehörige

Für viele pflegende Angehörige gibt es eine neue noch weitgehend unbekannte Möglichkeit die eigene Rente zu erhöhen, indem sie die Pflegetätigkeit mit einem Antrag auf Zusatzrente anmelden. Dies gilt auch und gerade, wenn sie die Pflegeleistungen unentgeltlich für Verwandte oder Freunde übernehmen. Die pflegende Person kann hierfür einen Zuschuss von bis zu 30 Euro pro Pflegejahr auf die gegenwärtig oder zukünftig zu beziehende Rente erhalten.

Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden in der jüngsten Vergangenheit nochmals deutlich erleichtert. Nahezu jeder ist in der Lage diese Zusatzrente zu beziehen, da es keine Rolle spielt, ob man noch immer in einem Beschäftigungsverhältnis (bis zu 30 Wochenstunden), arbeitslos, Rentner oder sogar Hartz IV Leistungsempfänger ist.

Um die Zusatzrente zu beziehen gelten nur die folgenden Bedingungen: Die pflegebedürftige Person muss mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft sein. Der Angehörige oder Freund muss an mindestens zwei Tagen in der Woche helfen, dabei insgesamt länger als 10 Stunden pro Woche Pflegedienste übernehmen

und das für mindestens zwei Monate im Jahr. Sind diese Bedingungen erfüllt zahlt die Pflegekasse. Je mehr Pflege, desto mehr Rente. Bei Pflegegrad 5 sind für die Pflegeperson wegen der zusätzlichen Rentenbeiträge schon nach einem Jahr bis zu 30 Euro zusätzliche Rente im Monat möglich. Jedes weitere Pflegejahr sorgt für eine weitere Anhebung um diesen Betrag. Der Antrag hierfür erfolgt an die jeweilige Pflegeversicherung. Besonders wichtig ist an dieser Stelle auch der Hinweis, dass nicht nur Angehörige sondern auch der Ehepartner von dieser Möglichkeit profitieren kann.

Seit Anfang 2017 können zudem pflegende Angehörige, die selbst schon in Rente sind, über die Pflegetätigkeit ihr eigenes Alterseinkommen aufbessern. Die Pflegeperson muss sich während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99 Prozent Teilrentner einstufen lassen und dafür auf ein Prozent der zustehenden gesetzlichen Rente verzichten. Hat der oder die Pflegende eine Rente von 700 Euro, verzichtet er oder sie also auf je 7 Euro und bekommt nach einem Jahr bis zu 30 Euro monatlich mehr Rente. Diese sogenannte 99 Prozent Regelung wird mit Ende des Pflegedienstes wieder aufgehoben und die volle Rente ausgezahlt. Die Zusatzrente bleibt selbstverständlich in voller Höhe für die gesamte eigene Rentendauer erhalten.

Die Stadtverwaltung unterstützt sie gerne bei weiteren Fragen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Herrn Gustav Kaufmann unter 06108 – 601 703 oder per Mail an allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.