Pressemeldungen

Information zur Benutzung von Feuerwerk

Wegen des bevorstehenden Silvesterabends weist Erster Stadtrat Heinz Hölzel darauf hin, dass das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verbietet. Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet ist.