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Gehwegparken – nicht für alle Fahrzeuge zulässig

In den letzten Monaten ist leider in Mühlheim vermehrt das Gehwegparken von Fahrzeugen mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht festzustellen. Gesetzlich ist das unzulässig. Die Ordnungspolizei achtet bei der Bestreifung des Stadtgebietes verstärkt hierauf und ahndet Verstöße.

„Unsere Gehwege in der Stadt sind nicht für schwere Belastungen ausgelegt. Um die Infrastruktur der Stadt Mühlheim aufrecht zu erhalten, werden alle am Straßenverkehr teilnehmenden Personen mit schweren Fahrzeugen – zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen – gebeten, das Gehwegparken zu vermeiden.“, so die Stadtverwaltung.

Grundsätzlich ist das Gehwegparken nur dort gestattet, wo es durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Da in Mühlheim mitunter sehr großer Parkdruck herrscht, toleriert das Ordnungsamt Gehwegparken, soweit hierdurch niemand behindert wird und insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger den Gehweg weiter nutzen können. Wird gesetzliches Parkverbot auf Gehwegen durch entsprechende Beschilderung aufgehoben, gilt dies gesetzlich nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 2,8 Tonnen. Bei einem tolerierten Gehwegparken kann schon aus Gründen der Gleichbehandlung nichts Anderes gelten.