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Die Brut- und Setzzeit beginnt - Hundehalter werden um Rücksicht gebeten!

Der Frühling steht wieder vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, geeignete Nest- und Nistplätze zu suchen und für die Aufzucht des Nachwuchses zu sorgen. Bereits eine einmalige Störung kann zum Verlassen der Gelege oder der Jungtiere führen. Um die Tiere nicht zu stören und ihnen möglichst gute und ruhige Bedingungen zu bieten, werden die Bürgerinnen und Bürger vom 15. März bis 15. Juni wieder aufgerufen, besondere Vorsicht im Umgang mit der Natur walten zu lassen.

„Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest - wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln“, appelliert Erste Stadträtin Gudrun Monat. Denn bei vielen Hunderassen weckt die Begegnung mit Wildtieren den Jagdtrieb. Oftmals kann der Hundehalter dann nicht mehr eingreifen. Frei umherlaufende Hunde vertreiben bodennahe Brüter von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Niederwild wie z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Durch diese Störungen werden die Tiere bei der Nahrungsaufnahme gestört.

Alle Hundehalter sind daher aufgefordert, ihre Hunde vom15. März bis 15. Juni in Wald und Flur ausschließlich auf den befestigten Wegen und an der Leine zu führen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht darüber hinaus auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet

Die Halter von wildernden Hunden müssen damit rechnen, dass ein Bußgeld gegen sie verhängt wird und die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Ebenso können Autofahrer Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen. Auch die Aussaat auf bewirtschafteten Wiesen, Feldern und Ackerflächen wird leider immer wieder durch frei umherlaufende Hunde zerstört. Zum Teil durch das Umherlaufen, zum Teil durch das Absetzen von Kot. Bitte bedenken Sie, dass auf diesen Flächen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, die zerstört werden. Hundekot kann die Ernte verschmutzen und Krankheiten übertragen. Die betroffenen Landwirte können für den entstandenen Schaden ebenfalls vom Verursacher Schadensersatz verlangen.

Daher sollten Sie auch dafür sorgen, dass Sie Ihren Hund im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen ebenfalls an die Leine nehmen.

„Für Bürgerinnen und Bürger, die ihrem Vierbeiner trotzdem weiterhin ein freies Laufen ermöglichen wollen, gibt es in direkter Nachbarschaft des evangelischen Gemeindezentrums an der Anton-Dey-Straße die Hundewiese der Stadt Mühlheim“, erläutert die Erste Stadträtin. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden alle Hunde genug Platz zum Spielen, Tollen und Rennen. Die Fläche ist an den äußeren Grundstücksecken mit 4 Holzpfosten markiert. Zudem wurden noch 4 Spender und Müllbehälter für Hundekottüten angebracht, deren Nutzung wie auch im gesamten Stadtgebiet vorgeschrieben ist, da die Sauberkeit für alle Bürgerinnen und Bürger stets gewährleistet sein muss.

Falls jemand ein verletztes oder verendetes Tier findet, kann er die Polizeistation Mühlheim (Tel.: 06108/60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/6010) benachrichtigen, welche die Mitteilung dann umgehend an den zuständigen Jagdpächter weiterleiten.

Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.