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Die Brut- und Setzzeit beginnt bald - Hundehalter werden um Rücksicht gebeten!

Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, geeignete Plätze für die ungestörte Aufzucht des Nachwuchses zu suchen und die heimische Natur verwandelt sich nach und nach in eine große Kinderstube.

Bereits geringfügige Störungen können dazu führen, dass die Elterntiere das Gelege oder die Jungtiere verlassen. Um diesen Tieren möglichst gute und ruhige Bedingungen zu bieten, werden die Bürgerinnen und Bürger vom 15. März bis 15. Juni wieder aufgerufen, sich in der Natur entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.

„Ob Hase, Ente, Reh, oder Wildschwein: Viele heimische Wildtiere und Vogelarten sorgen in den Frühjahrsmonaten für Nachwuchs und brauchen in dieser Zeit viel Ruhe. Damit die Jungtiere problemlos aufwachsen können, gelten für Hund und Halter besondere Regeln“, appelliert Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey.

Bei zahlreichen Hunden weckt die Begegnung mit Wildtieren den Jagdtrieb und für den Hundehalter ist es dann oftmals zu spät einzugreifen. Frei umherlaufende Hunde vertreiben bodennahe Brüter von ihren Nestern. Deren Eier und Junge sind dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Wildtiere wie z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden teilweise erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Trächtige Tiere, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, können in dieser Zeit Hundebissen zum Opfer fallen. Solche Störungen beeinflussen darüber hinaus auch die Nahrungsaufnahme dieser Tiere. Oftmals ist zu beobachten, dass die Tiere merklich untergewichtig sind.

Alle Hundehalter sind daher aufgefordert, ihre Hunde vom 15. März bis 15. Juni in Wald und Flur ausschließlich auf den befestigten Wegen und an der Leine zu führen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht darüber hinaus auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet.

Die Halter von wildernden Hunden müssen damit rechnen, dass ein empfindliches Bußgeld gegen sie verhängt wird und die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Ebenso können Autofahrer Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen.

Auch die Aussaat auf bewirtschafteten Wiesen, Feldern und Ackerflächen wird leider immer wieder durch frei umherlaufende Hunde zerstört. Dies geschieht dabei schon durch das Umherlaufen, darüber hinaus aber auch durch das Absetzen von Kot. Hundehalter sollten bedenken, dass auf diesen Flächen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, die zerstört werden. Hundekot kann die Ernte verschmutzen und Krankheiten übertragen. Bei Kühen kann dies sogar Totgeburten verursachen. Die betroffenen Landwirte können für den entstandenen Schaden ebenfalls vom Verursacher Schadensersatz verlangen.

Daher sollten Sie auch dafür sorgen, dass Sie Ihren Hund im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen ebenfalls an die Leine nehmen und Hundekottüten benutzen, wenn er sein „Geschäft“ gemacht hat.

„Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihrem Vierbeiner trotzdem weiterhin freien Auslaufen anbieten wollen, gibt es in direkter Nachbarschaft des evangelischen Gemeindezentrums an der Anton-Dey-Straße die Hundewiese der Stadt Mühlheim“, erläutert der Erste Stadtrat. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden Hunde genug Platz zum Spielen, Tollen und Rennen. Die Fläche ist an den äußeren Grundstücksecken mit 4 Holzpfosten markiert. Zudem wurden noch 4 Spender und Müllbehälter für Hundekottüten angebracht, deren Nutzung auch im gesamten Stadtgebiet vorgeschrieben ist, da die Sauberkeit für alle Bürgerinnen und Bürger stets gewährleistet sein muss.

Falls jemand ein verletztes oder verendetes Tier findet, kann er die Polizeistation Mühlheim (Tel.: 06108/60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/6010) benachrichtigen, welche die Mitteilung dann umgehend an den zuständigen Jagdpächter weiterleiten.

Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.