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Änderung der Hundeverordnung - Rottweiler sind jetzt auf der "Liste"

Durch die Änderung der Hundeverordnung, die am 31.12.2008 in Kraft getreten ist, wurde die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVo) in einigen Punkten geändert.

Die wohl wichtigsten Änderungen betreffen die Rasseliste, die in der Hundeverordnung aufgeführt ist. Von der Liste wurden die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano gestrichen. Neu auf die Liste wurden die Rottweiler und alle Rottweilerkreuzungen aufgenommen. Bei der Überprüfung der Rassenliste im Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2007 waren die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano mit keinem Beißvorfall zu verzeichnen. Die Rasse Rottweiler war aufzunehmen, da im vorgenannten Beobachtungszeitraum mehr als 3 % der auffälligen Rottweiler in Hessen den Wesenstest nicht bestanden haben. Allerdings wurde für den derzeitigen Rottweilerbestand eine Übergangsregelung aufgenommen.

Diese Übergangsregelung betrifft die in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger, die am 31. Dezember 2008 bereits einen Rottweiler oder eine Rottweilerkreuzung gehalten haben. Sie besagt, dass alle Rottweiler und deren Kreuzungen einer Anzeigepflicht bis zum 30.06.2009 unterliegen. Alle Rottweiler und -kreuzungen, die bis zu diesem Zeitpunkt der zuständigen Ordnungsbehörde gemeldet wurden, müssen keinen Wesenstest bzw. die Hundehalter müssen keinen Sachkundenachweis erbringen. Erst wenn der Hund nach dem 01.01.2009 den Besitzer wechselt, unterliegt er der Hundeverordnung und muss einen Wesenstest ablegen. Dies gilt auch für Züchter, die Ihre Welpen nach dem 01.01.2009 an die zukünftigen Halter abgeben. Sinn und Zweck ist also keine grundsätzliche Freistellung von Rottweilern bis zum 30.Juni 2009. Auch Personen, die nach Hessen zu ziehen, fallen - unabhängig vom Beginn der Haltereigenschaft - in keinem Fall unter die Übergangsregelung.

Eine weitere, wichtige Änderung, betrifft den nun eingeführten Leinenzwang und das Verbot einen Hund unbeaufsichtigt Laufen zu lassen.

In begründeten Einzelfällen ist es nach der neuen Hundeverordnung möglich einen Leinenzwang anzuordnen. Außerdem kann gegen Hundehalter, die Ihren Hund unbeaufsichtigt laufen lassen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Neben den Veränderungen der Rasseliste ist eine weitere bedeutende Änderung die Einführung einer unbefristeten Erlaubnis für Hunde, die bereits der Erlaubnispflicht unterliegen. Nach der neuen Hundeverordnung ist es unter bestimmten Voraussetzungen nun möglich eine unbefristete Haltererlaubnis zu bekommen.

Wenn Sie weitere Fragen zur neuen Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.