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Ab sofort Maskenpflicht in der Bahnhofstraße

Ab 12. November gilt orientiert an den gültigen Verordnungen des Landes Hessen folgend im Mühlheimer Innenstadtbereich der Bahnhofstraße und auf dem angrenzenden Brückenmühlparkplatz eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum. In der gesamten verkehrsberuhigten Zone gilt dann im Bereich zwischen Offenbacher Straße und Mozartstraße von nun an das permanente Tragen eines Mund-/Nasenschutz als verpflichtend. Bisher galt dies nur für den immer donnerstags stattfindenden Wochenmarkt. Aufgrund der hohen Infektionszahlen und den damit verbundenen, nun bereits über einen langen Zeitraum stark erhöhten Inzidenzen, ist diese Maßnahme nun nicht mehr verzichtbar.

Im Bereich der Bahnhofstraße mit ihren zahlreichen Ladengeschäften lassen sich Mindestabstände häufig nicht einhalten. Diese Beobachtungen konnten auch noch in der jüngsten Vergangenheit auf dem Wochenmarkt gemacht werden, für den schon seit Ende April eine Maskenpflicht gilt. „Mit dieser Regelung sorgen wir für Klarheit“ bringt es der Erste Stadtrat Dr. Alexander Krey auf den Punkt und fügt an: „Die nördliche Bahnhofstraße - zwischen Offenbacher Straße und Mozart- bzw. Rodaustraße – und der Brückenmühlparkplatz sind in unserer Stadt die am stärksten frequentierten Publikumsbereiche. Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger haben wir uns deshalb zu diesem nötigen Schritt entschlossen.“ Wie beim Wochenmarkt auch, wird es nun an allen Tagen Vorort-Kontrollen der Ordnungspolizei geben, die Verstöße auch umgehend meldet und mit dem entsprechenden Bußgeld ahndet.