Durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens ist die gesamte Rhein-Main-Region einer steigenden Fluglärmbelastung ausgesetzt. Der prognostizierte Anstieg der Flugbewegungen beläuft sich von derzeit jährlich etwa 480.000 (Durchschnittswert der Jahre 2006 bis 2010) auf über 700.000 bis zum Jahr 2020.
Der Fluglärm über Mühlheim war schon in den vergangenen Jahren beeinträchtigend. Seit der Öffnung der Landebahn Nordwest am 21. Oktober 2011 sieht sich die Mühlheimer Bevölkerung neuen Lärmbelastungen ausgesetzt, da nun bei West-Betriebsrichtung der Norden Mühlheims und das Stadtzentrum verstärkt überflogen werden.
Durch die vorherrschende Westwindwetterlage führen im langjährigen Mittel etwa 75% der Landeanflüge auf den Frankfurter Flughafen über Mühlheimer Stadtgebiet.
Infoveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen:
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Durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens ist die gesamte Rhein-Main-Region einer steigenden Fluglärmbelastung ausgesetzt. Der prognostizierte Anstieg der Flugbewegungen beläuft sich von derzeit jährlich etwa 480.000 (Durchschnittswert der Jahre 2006 bis 2010) auf über 700.000 bis zum Jahr 2020.
Der Fluglärm über Mühlheim war schon in den vergangenen Jahren beeinträchtigend. Seit der Öffnung der Landebahn Nordwest am 21. Oktober 2011 sieht sich die Mühlheimer Bevölkerung neuen Lärmbelastungen ausgesetzt, da nun bei West-Betriebsrichtung der Norden Mühlheims und das Stadtzentrum verstärkt überflogen werden.
Seit Oktober 2011 befinden sich an den Standorten der Kindertagesstätten Raabestraße in Mühlheim, Müllerweg in Markwald und Schlesierstraße in Lämmerspiel von der Stadt Mühlheim betriebene Fluglärmmessstationen. Im November 2013 wurde an der Kindertagesstätte Bürgerpark eine vierte städtische Messstation in Betrieb genommen.
Auf den Dächern der Kindertagesstätten installierte wetterfeste Mikrofone nehmen dabei kontinuierliche Messungen des Umgebungslärms vor. Die gemessenen Schallwerte werden dann über Kabelverbindungen an innenliegende Aufzeichnungsgeräte, sogenannte Schallpegelmonitore, weitergeleitet. Über das Internet geben die Schallpegelmonitore in regelmäßigen Intervallen alle Datenaufzeichnungen an den „Deutschen Fluglärmdienst e.V.“ (DFLD) weiter, der den Fluglärm über Rechenverfahren und Lärmkurvenvergleiche aus dem allgemein anfallenden Lärm herausfiltert und die Messkurven unter Kennzeichnung der Fluglärmereignisse grafisch aufbereitet.
Die Stadt Mühlheim möchte mit den Messungen mehr Transparenz in die Diskussion um den bestehenden Fluglärm bringen und insbesondere die Auswirkungen der neuen Landebahn auf die Fluglärmbelastung der Mühlheimer Bevölkerung beobachten.
Die Messdaten können Sie unter folgenden Links einsehen:
Mit dem im Auftrag der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) erfolgten kommunalen Fluglärmmonitoring des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. (DFLD) stehen der Stadt Mühlheim aus real geflogenen Flugspuren ermittelte Daten zur Verfügung, die einen Vergleich der Fluglärmbelastung in der Zeit vor und nach Inbetriebnahme der Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen ermöglichen. Das Monitoring betrachtet die durchschnittlichen Dauerschallpegel für den Tag und für die Nacht ab einem Schwellenwert von 40 dB(A) und zusätzlich die als besonders störend empfundenen nächtlichen Einzelschallereignisse. Die Daten ermöglichen konkrete Aussagen über die Zahl der in einem bestimmten Belastungsbereich wohnenden Bevölkerung sowie über die entsprechende Flächennutzung. Die Lärmberechnungen beziehen sich grundsätzlich auf die sechs verkehrsreichsten Monate (Mai bis Oktober) am Frankfurter Flughafen in den Jahren 2008 und 2012.
Wie hat sich der Fluglärm in Mühlheim nach Inbetriebnahme der Nordwestbahn entwickelt?
Die Zu- und Abnahme an Fluglärm variiert in Abhängigkeit vom Standort im Stadtgebiet unterschiedlich stark. Das Monitoring zeigt für weite Teile Mühlheims eine Zunahme der Fluglärmbelastung am Tag. Rund 12.000 Personen, die im Jahr 2008 in der Zeit von 6-22 Uhr noch mit einem Dauerschallpegel unterhalb von 50 dB(A) lebten, sind im Jahr 2012 im gleichen Tageszeitraum mit einem bis zu 4 dB(A) höheren Dauerschallpegel belastet. Für etwa 1000 Personen ist es am Tag leiser geworden.
In der Nacht hat der Lärm für rund 2000 Anwohner im nördlichen Teil Mühlheims zugenommen, dagegen vor allem im südlichen Stadtgebiet abgenommen. Im Jahr 2008 waren in der Zeit von 22 bis 6 Uhr rund 4000 Personen mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A) belastet, im Jahr 2012 lag der nächtliche Dauerschallpegel in ganz Mühlheim unterhalb der 50 dB(A)-Schwelle.
Absolut gesehen sind Markwald und der Norden von Lämmerspiel stärker von Fluglärm belastet als die nördlich gelegenen Stadtgebiete. In der Nachtrandzeit erstrecken sich die lautesten Bereiche von der Kernstadt über Markwald bis in den Norden von Lämmerspiel. Die im Fluglärmmonitoring aus den real geflogenen Flugspuren für 2012 berechneten Lärmwerte bestätigen die Fluglärmmessungen der Stadt Mühlheim im selben Jahr.
Fluglärmbeschwerden können Sie über die Seite des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) versenden. Wählen Sie dazu z.B. eine Mühlheimer Messstation aus und klicken Sie in der Lärmkurven-Ansicht auf ein Lärmereignis. Sie erhalten daraufhin eine vergrößerte Ansicht der ausgewählten Lärmkurve. Beim erneuten Mausklick auf ein gezielt ausgewähltes Lärmereignis erscheint ein Fenster mit dem Link „Fluglärmbeschwerde versenden“, das Sie zu einer Dateneingabemaske führt, über welche Sie Ihre Beschwerde an die Fraport AG versenden können.
Ganz schnell können Sie eine Fluglärmbeschwerde über das Direktformular des DFLD versenden oder Sie wenden sich direkt an die Beschwerdestelle der Fraport AG.
Die Initiative Mühlheim gegen Fluglärm bietet offene Treffen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Thema Fluglärm.
Im Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde ein Nachtflugverbot vereinbart. Die sogenannte „Mediationsnacht“ besagt, dass zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen am Flughafen Frankfurt stattfinden dürfen. Diese Forderung fand Einzug in den Anti-Lärm-Pakt des Regionalen Dialogforums und wurde in den Landesentwicklungsplan als Basis für das Planfeststellungsverfahren übernommen.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007, der die behördliche Genehmigung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens erteilt, ließ dann überraschenderweise Nachtflüge zu. Danach waren 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr und insgesamt 150 Flüge in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gestattet. Die Stadt Mühlheim am Main reichte daraufhin wie zahlreiche andere Kommunen, Organisationen und Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage ein.
Im August 2009 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau, gleichzeitig hob er die Regelungen zu den 17 Nachtflügen auf. Gegen diese Entscheidung legte die hessische Landesregierung Revision ein, wodurch bis zu einem abschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Nachtflüge am Flughafen Frankfurt zulässig gewesen wären.
Mehrere Kläger aus der Region stellten daraufhin Eilanträge gegen die Zulässigkeit von Nachtflügen. Mit seinem Urteil am 10. Oktober 2011 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel seine Auffassung, dass dem Verbot planmäßiger Flüge in der Nacht von 23 bis 5 Uhr als Ergebnis des Mediationsverfahrens ein so erhebliches Gewicht beigemessen werde, dass kaum ein Spielraum für die Zulassung planmäßiger Flüge in dieser nächtlichen Kernzeit bestehe. Der Verwaltungsgerichtshof erließ ein vorläufiges Nachtflugverbot, das mit Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober 2011 in Kraft trat.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 4. April 2012 letztinstanzlich über die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main entschieden. Zwischen 23 und 5 Uhr sind Starts und Landungen künftig verboten. Nur in Ausnahmefällen und aus bestimmten Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen müssen, sind verspätete Starts und Landungen gestattet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim hat am 31. Mai 2012 ihre Forderung an die Landesregierung bekräftigt, die Anzahl der Flüge in den Nachtrandstunden auf ein Minimum zu reduzieren. Eine Festschreibung der in den Nachtrandstunden täglich durchschnittlich erlaubten 133 Flüge wird abgelehnt.
Seit Dezember 2012 ist die Stadt Mühlheim mit einem eigenständigen Sitz in der Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Flughafen Frankfurt Main (Fluglärmkommission) vertreten. Gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz berät die Frankfurter Fluglärmkommission das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu Maßnahmen zum Schutz gegen den Fluglärm und gegen flugverkehrsbedingte Luftverunreinigungen. Die Mitglieder der Kommission werden durch den hessischen Staatsminister Florian Rentsch als oberstem Vertreter des HMWVL berufen. Derzeit gehören der Kommission folgende Mitglieder an:
Weiterhin ist die Stadt Mühlheim aktives Mitglied in folgenden Gremien und Initiativen:
Über unsere Gremienarbeit sind wir frühzeitig über die Entwicklung des Frankfurter Flughafens informiert und stehen mit der Fraport AG, den vom Fluglärm betroffenen Kommunen und dem Land Hessen in reger Diskussion über aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. Wir beraten uns mit unseren Nachbarkommunen und vertreten unsere Interessen gemeinsam gegenüber dem Flughafenbetreiber. Besonders wichtig ist uns die schnelle Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
Das Expertengremium Aktiver Schallschutz im Forum Flughafen und Region hat 2010 ein erstes Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz präsentiert. Als für Mühlheim entlastende Maßnahmen ergeben sich daraus insbesondere:
Am 4. Oktober 2013 ging das Forschungsprojekt des Forum Flughafen und Region (FFR) „Steeper Approaches", das auch Bestandteil der Allianz für Lärmschutz 2012 ist, in seine letzte Phase: Testflüge werden unter realen Bedingungen am Flughafen Frankfurt durchgeführt. Das Forschungsprojekt soll die technische und betriebliche Machbarkeit eines Anflugverfahrens sowie Lärmauswirkungen untersuchen, mit dem Anflüge durch deutlich höhere Anflugprofile erfolgen. „Steeper Approach" ist der Fachausdruck für ein Verfahren, bei dem ein Teil des Landeanflugs stark von den bisherigen Verfahren abweicht:
Aus relativ großer Höhe - im Test ab etwa 8000 Fuß (ca. 2.400 Meter) - wird der Landeanflug in einem Winkel von 4,49 Grad eingeleitet. Ab einer Höhe von etwa 2000 Fuß (ca. 600 Meter) soll der Pilot den Gleitpfad des Instrumentenlandesystems (ILS) von 3 oder 3,2 Grad von oben erfliegen. In dieser Übergangsphase wird dann das Fahrwerk ausgefahren.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei: www.umwelthaus.org
Stellungnahme der Stadt Mühlheim zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main
Diese Stellungnahme wurde vom Magistrat der Stadt Mühlheim am Main am 8.10.2012 beschlossen und an das Regierungspräsidium Darmstadt gesandt.
Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 8.11.2012
BMJ – Bundesministerium der Justiz
BVerwG – Bundesverwaltungsgericht Leipzig
DFLD – Deutscher Fluglärmdienst e.V.
DFS – Deutsche Flugsicherung
FRA – Fraport AG
HMWVL – Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
RP – Regierungspräsidium Darmstadt
UNH – Umwelt- und Nachbarschaftshaus
ZRM - Initiative Zukunft Rhein-Main