Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 89 "Hochschulcampus und Bereitschaftspolizei"
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes 89 „Hochschulcampus und Bereitschaftspolizei" gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es das Flächenpotential für die vielfältigen Nutzungsansprüche der Hochschule und der Bereitschaftspolizei mit einer ergänzenden Wohnnutzung unter Erhalt der zukunftsfähigen gewerblichen Strukturen im Sinne einer urbanen nutzungsgemischten Stadt zu entwickeln und den städtebaulichen Anforderungen an die Erschließung sowie der Nähe zum Allgemeinen Wohngebiet gerecht zu werden.
Der rund 22 Hektar große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Mühlheim, Flur 2, Flurstücke 416/35, 416/54, 416/58, 416/68, 416/69, 416/71, 416/75, 416/78, 416/93, 416/94, 416/95, 416/96, 416/97, 416/98, 416/99, 416/116, 416/117, 416/118, 416/119, 416/120, 416/150, 561/7, 890/1, 891/1, 891/2, 891/3, 893/1, 894/1, 896/2, 896/3, 896/4, 896/5, 896/6, 897/3, 899/4, 899/5, 899/6 und 899/7.
Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, den 13.11.2019
Daniel Tybussek
Bürgermeister