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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Beibehaltung des Kennzeichens bei Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes innerhalb Hessens

Sehr geehrte Fahrzeughalterin,
sehr geehrter Fahrzeughalter,

auf Grund einer allgemeinen Ausnahmeregelung des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung besteht seit 1. November 2009 die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder
Betriebssitzes innerhalb Hessens das bisherige Kennzeichen weiterhin zu behalten.

Entscheidung durch den Fahrzeughalter.

Es obliegt Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten möchten
oder ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks zugeteilt werden soll.