Gewerbezentralregisterauskunft
Die Antragsstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie einen Wohnsitz angemeldet haben. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz (ehemals Bundeszentralregister) in Bonn weitergeleitet, die den Gewerbezentralregisterauszug auf dem Postweg versenden.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde (bitte bringen Sie die Zustellungsanschrift mit)
Für die Antragstellung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister entnehmen Sie hier.
Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

