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Wehrerfassung / Wehrrechtsänderungsgesetz 2011
Zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres (Erfassungsstichtage) wurden bisher regelmäßig alle männlichen mit Hauptwohnung gemeldeten Deutschen erfasst, die das 17. Lebensjahr vollendet und in Mühlheim am Main ihren ständigen Wohnsitz haben.
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 entfallen am 01. Juli 2011 die Datenübermittlungen im Rahmen der Wehrerfassung nach § 15 WPflG und der Wehrerfassungsverwaltungsvorschrift.
Die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden richtet sich künftig nach § 58 WPflG i. V. m. der 2. BMeldDÜV (beide in der jeweils ab 01. Juli 2011 geltenden Fassung).
Demgemäß dürfen die Meldebehörden der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift der Personen (Männer und Frauen) mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die jeweils im nächsten Jahr volljährig werden.
Die Datenübermittlung 2011 (Geburtsjahrgang 1994) erfolgt im Oktober 2011. Ab dem Jahr 2012 werden die personenbezogenen Daten jeweils einmal jährlich bis zum 31. März übermittelt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn bei Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Der Widersruch ist auf Antrag schriftlich beim Zentraler Bürger-Service/Einwohnermeldeamt Mühlheim am Main einzureichen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreiswehrersatzamt Darmstadt.
63165 Mühlheim am Main
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr