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Kommunalwahlen in Mühlheim am Main und Volksabstimmung über eine Änderung der Hessischen Verfassung am 27. März 2011

 

Sofern Sie zum jetzigen Zeitpunkt absehen können, dass Sie an den Kommunalwahlen und der Volksabstimmung am 27. März 2011 nicht in dem für Sie vorgesehenen Wahllokal teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit über dieses Formular einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl per E-Mail zu beantragen.

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens 06. März 2011 informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Zentraler-Bürger-Service).

Wir wollen Ihnen mit diesem Angebot einen Weg zu uns ersparen, weisen Sie aber darauf hin, dass die Daten per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden, insofern dem Datenschutz keine Rechnung getragen ist.
Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen gespeichert.

 

Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Sie können das Formular aber auch ausgefüllt ausdrucken und mit normaler Post an uns schicken.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt (Zentraler-Bürger-Service) gerne zur Verfügung.

 

 

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Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr