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Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbschG)

Untersuchungsberechtigungsscheine können nur für minderjährige Personen ausgestellt werden.

Für die Ausstellung des Erstuntersuchungsberechtigungsscheins wird der Bundespersonalauweis/Reisepass benötigt.

Für die Ausstellung des Nachuntersuchungsberechtigungsscheins wird zusätzlich eine Bestätigung von der Ausbildungsstätte benötigt, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht (z.B. aktuell bestätigter Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte).

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