ZBS
- Abholungsvollmacht
- Ausgabe von Anträgen
- Auskunftsssperre
- Ausweise
- Beglaubigungen
- Fahrzeugscheinänderung
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Gebühren
- Geschirrmobil
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Google-Street-View
- Lohnsteuerkarte
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskünfte
- Meldewesen
- Prospekte und Broschüren
- Übermittlungssperre
- Untersuchungsberechtigungs-Scheine
- Wahlangelegenheiten
- Wehrerfassung/Wehrpflicht
- Fachbereich III
- Die Wortmarke

- mehr Informationen
- Das Wappen

- mehr Informationen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbschG)
Untersuchungsberechtigungsscheine können nur für minderjährige Personen ausgestellt werden.
Für die Ausstellung des Erstuntersuchungsberechtigungsscheins wird der Bundespersonalauweis/Reisepass benötigt.
Für die Ausstellung des Nachuntersuchungsberechtigungsscheins wird zusätzlich eine Bestätigung von der Ausbildungsstätte benötigt, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht (z.B. aktuell bestätigter Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte).
Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr