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Melderegisterauskünfte

Wenn Sie ein Klassentreffen organisieren wollen oder einen guten Freund aus den Augen verloren haben und dieser früher in Mühlheim am Main gewohnt hat, können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage und gegen eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR erhalten sie bei einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten:

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschrift
  • Doktorgrad

Wer bei einer Anfrage ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen kann, erhält eine Auskunft mit folgenden zusätzlichen Daten (erweitere Melderegisterauskunft):

  • Tag und Ort der Geburt
  • früherer Vor- und Familienname
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschrift
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Die Gebühren und unsere Bankverbindung für eine einfache sowie für die erweiterte Melderegisterauskunft entnehmen Sie hier.

Wenn Sie eine schriftliche Anfrage stellen, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei oder den Quittungsbeleg Ihrer Bank über die bereits überwiesene Gebühr. Briefmarken können leider nicht angenommen werden.

Um Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und auch die von Ihnen gesuchte Person im Melderegister identifitzieren zu können, benötigen wir unbedingt folgende Angaben:

  • Vor- und Familiennamen
  • letzte bekannte Anschrift in Mühlheim am Main und
  • wenn bekannt Geburtstag und -ort

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie eine Melderegisterauskunft nur auf schriftliche oder persönliche Anfrage. Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.

Melderegisterauskünfte für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung

Internet-Portal für den Abruf von Melderegisterdaten

Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.

Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren:
Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.

Falls Sie Interesse haben, Melderegisterauskünfte online abzufragen, können Sie sich Ihr persönliches Angebot anfordern. Klicken Sie auf den Link ZEMA Hessen um weitere Informationen zu erhalten.

Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet. Das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes.

Logo ZEMA

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Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr