ZBS
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Lohnsteuerkarten
Aufgrund der Umstellung auf ein elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) werden für das Jahr 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten verschickt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält damit auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Jahr 2011 müssen Beschäftigte dort die bisherige Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 vorlegen. Wer für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt oder seine Lohnsteuerkarte verloren hat, kann sich vom Finanzamt eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Auch ist ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt für Änderungen der Lohnsteuerdaten selbst, wie z.B. Änderung der Steuerklasse, der Freibeträge etc. zuständig.
Laut Finanzamt hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte keine Auswirkungen auf die Steuererklärung.
Informationsmaterial zu dem neuen Verfahren erhalten Sie hier.
63165 Mühlheim am Main
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