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Allgemeines zum Kinderreisepass
Ab dem 01. November 2007 wird der Kinderreisepass nicht mehr wie bisher bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert, sondern nur noch bis zum 12. Lebensjahr. Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Reisepass oder ein Bundespersonalausweis ausgestellt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, ab dem Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen Reisepass oder Bundespersonalausweis zu beantragen.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses für unter 12 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Die elterliche Sorge für unter 12 Jährige, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Für Ihren Antrag benötigen wir:
- persönliche Vorsprache des Kindes (unabhängig vom Alter)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
- das Gesicht muss vom Kinn bis zum oberen Kopfende mind. 22 mm und max. 36 mm groß sein,
- die Bildgröße muß 35 x 45 mm haben,
- das Bild muss den Passbewerber frontal zeigen,
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto plaziert sein - den „alten" Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Angaben zu Größe und Augenfarbe des Kindes
- Unterschrift des Kindes ab 10 Jahren (Es kann bereits ab dem 6. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden)
Notwendige Abmessungen eines Paßbildes für den Kinderreisepass:
Höhe: 45 mm (ohne Rand). Breite: 35 mm (ohne Rand). Auf dem Lichtbild muss das Gesicht in einer Höhe von mind. 22 mm und max. 36 mm groß dargestellt sein. Lichtbilder die in Kindergärten oder Schulen mit Aufkleber auf der Rückseite angeboten werden, erfüllen diese Norm nicht (§ 6 PassG).
Die Fotomustertafel der Bundesdruckerei finden Sie hier.
Die oben genannten Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden, da der Kinderreisepass sofort ausgestellt wird .
Wir weisen darauf hin, dass seit dem Oktober 2006 für eine visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer mit biometrischen Daten versehener Reisepass (e-Pass) notwendig ist.
Ein Reisepass kann auch für Kinder und Jugendliche ausgestellt werden. Insbesondere für kleinere Kinder ist jedoch der Kinderreisepass das geeignetere Dokument. Da Kinderausweise/Kinderreisepässe nicht in allen Ländern und teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, sollte im Einzelfall bei der Antragstellung nachgefragt werden.
- Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepass entnehmen Sie hier.
63165 Mühlheim am Main
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr