ZBS
- Abholungsvollmacht
- Ausgabe von Anträgen
- Auskunftsssperre
- Ausweise
- Beglaubigungen
- Fahrzeugscheinänderung
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Gebühren
- Geschirrmobil
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Google-Street-View
- Lohnsteuerkarte
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskünfte
- Meldewesen
- Prospekte und Broschüren
- Übermittlungssperre
- Untersuchungsberechtigungs-Scheine
- Wahlangelegenheiten
- Wehrerfassung/Wehrpflicht
- Fachbereich III
- Die Wortmarke

- mehr Informationen
- Das Wappen

- mehr Informationen
Führungszeugnisse
Die Antragsstellung eines Führungszeugnis können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie einen Wohnsitz angemeldet haben. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz (ehemals Bundeszentralregister) in Bonn weitergeleitet, die das Führungszeugnis auf dem Postweg versenden.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde (bitte bringen Sie die Zustellungsanschrift mit)
Für die Antragstellung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnis entnehmen Sie hier.
Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr