ZBS
- Abholungsvollmacht
- Ausgabe von Anträgen
- Auskunftsssperre
- Ausweise
- Beglaubigungen
- Fahrzeugscheinänderung
- Fischereischeine
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- Übermittlungssperre
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- Wahlangelegenheiten
- Wehrerfassung/Wehrpflicht
- Fachbereich III
- Die Wortmarke

- mehr Informationen
- Das Wappen

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Ausstellung eines Fischereischeins
Für die Ausstellung eines Fischereischeins wird der alte Fischereischein, der Personalausweis/Reisepass und ein Passbild benötigt. Falls kein alter Fischereischein vorhanden ist, muß die Fischereiprüfung, der Personalausweis/Reisepass und ein Passbild vorgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit für Kinder/Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeins ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein auszuüben.
Dieser muß, nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahr bei der Meldebehörde abgegeben werden.
Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins benötigen wir die oben aufgeführten Unterlagen und zusätzlich die Einverständniserklärung und die Ausweise der Sorgeberechtigten. Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer des Fischereischeines. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
63165 Mühlheim am Main
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr