ZBS
- Abholungsvollmacht
- Ausgabe von Anträgen
- Auskunftsssperre
- Ausweise
- Beglaubigungen
- Fahrzeugscheinänderung
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Gebühren
- Geschirrmobil
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Google-Street-View
- Lohnsteuerkarte
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskünfte
- Meldewesen
- Prospekte und Broschüren
- Übermittlungssperre
- Untersuchungsberechtigungs-Scheine
- Wahlangelegenheiten
- Wehrerfassung/Wehrpflicht
- Fachbereich III
- Die Wortmarke

- mehr Informationen
- Das Wappen

- mehr Informationen
Adressänderung im Fahrzeugschein
Beim Umzug innheralb des Kreises Offenbach können Sie den Kfz-Schein auf die neue Adresse im Bürgerbüro ändern lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Adressaufkleber auf dem Kfz-Schein vorhanden ist. Wenn im Fahrzeugschein bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, können weitere Adressänderungen nur bei der Zulassungsstelle erfolgen.
Benötigte Unterlagen im Original
-
Fahrzeugschein
Benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- ASU/Tüv-Bescheinigung
-
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Kosten
Die Verwaltungsgebühr entnehmen Sie hier.
Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr