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Adressänderung im Fahrzeugschein

Beim Umzug innheralb des Kreises Offenbach können Sie den Kfz-Schein auf die neue Adresse im Bürgerbüro ändern lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Adressaufkleber auf dem Kfz-Schein vorhanden ist. Wenn im Fahrzeugschein bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, können weitere Adressänderungen nur bei der Zulassungsstelle erfolgen.

Benötigte Unterlagen im Original

  • Fahrzeugschein

Benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • ASU/Tüv-Bescheinigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Kosten

Die Verwaltungsgebühr entnehmen Sie hier.

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Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr