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Beglaubigung von Dokumenten

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Originaldokumente in Kopie sowie Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen nur für Rentenangelegenheiten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Originaldokument für die Beglaubigung vorliegen muss. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen wir den Bundespersonalausweis oder Reisepass des Unterschriftsleistenden.

Bitte beachten Sie, dass notarielle oder ortsgerichtliche Beglaubigungen nicht im Zentralen Bürger-Service vorgenommen werden, sondern im Ortsgericht.

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Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr