ZBS
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Auskunftssperre nach § 34 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG)
Unter Hinweis auf § 34 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG) können Sie jegliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten untersagen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Entscheidung über Ihren Antrag liegt im Ermessen des Zentralen Bürger-Service. Wird dem Antrag zugestimmt, hat der Sperrvermerk nur Auskwirkung gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.) Behörden erhalten weiterhin Auskunft. Der Antrag muss begründet sein; evtl. können Nachweise gefordert werden. Der Sperrvermerk dient keineswegs dazu, berechtigte Forderungen aus Rechtsgeschäften gegen Sie abzuwenden.
Der Sperrvermerk ist wirkungslos, wenn kein Wohnungswechsel stattgefunden hat. Das Anmelden einer neuen Wohnung ist somit eine wichtige Voraussetzung für Ihren Antrag. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie keine User-Profile auf Plattformen wie z.B.: "Wer-kennt-wen.de", Facebook.de, StudiVZ.de, SchuelerVZ.de und ähnlichen Portalen mit Ihren persönlichen Daten unterhalten.
Die Auskunftssperre nach § 34 Abs. 5. HMG endet mit Ablauf des zweiten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Ein Widerruf der Auskunftssperre kann im Einzelfall durch den Zentralen Bürger-Service erfolgen, wenn ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse an der Melderegisterauskunft offensichtlich das Interesse des Betroffenen überwiegt.
Bei Fragen und für die Eintragung der Auskunftssperre wenden Sie sich bitte an Herrn Jähner,
Telefon: 06108-601 (998), Sachgebietsleiter des Zentralen Bürger-Service.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung (entsprechende polizeiliche Anzeigen, Bescheinigungen des Arbeitgebers, etc.)
63165 Mühlheim am Main
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr