ZBS
- Abholungsvollmacht
- Ausgabe von Anträgen
- Auskunftsssperre
- Ausweise
- Beglaubigungen
- Fahrzeugscheinänderung
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Gebühren
- Geschirrmobil
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Google-Street-View
- Lohnsteuerkarte
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskünfte
- Meldewesen
- Prospekte und Broschüren
- Übermittlungssperre
- Untersuchungsberechtigungs-Scheine
- Wahlangelegenheiten
- Wehrerfassung/Wehrpflicht
- Fachbereich III
- Die Wortmarke

- mehr Informationen
- Das Wappen

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Abholungsvollmacht
Wenn die Abholung des Ausweisdokumentes nicht durch den Passinhaber erfolgen kann, so kann diese Abholungsvollmacht eine dritte Person dazu berechtigen, das Dokument in Empfang zu nehmen.
Bei Abholung des neuen Dokumentes ist der alte Ausweis vorzulegen. Reisepässe und Kinderausweise/-pässe können ungültig überlassen werden.
Zentraler Bürger-Service
Gebäude: Nordgebäude
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
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Telefon: 06108 / 601 999
Fax: 06108 / 601 980
Unsere Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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