Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Fülle von Aufgaben. So wählt sie die Mitglieder des Magistrats (mit Ausnahme des Bürgermeisters, der von den Wahlberechtigten direkt gewählt wird) und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Magistrats. Darüber hinaus beschließt sie den Haushaltsplan, erlässt Satzungen zu Erhebung von Gebühren, Steuern und zu Bebauungsplänen.
Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel alle zwei Monate statt und werden von der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung geleitet. Die Beschlussvorbereitung erfolgt in den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss; Ausschuss für Bauwesen, Sicherheit und Umwelt, Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Integration; Rechnungsprüfungsausschuss).
In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (konstituierende Sitzung) wählten die 45 Mühlheimer Stadtverordneten aus ihrer Mitte den Stadtverordneten Harald Winter (SPD) zum Vorsitzenden.
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Sitzungen, hat aber zudem noch viele weitere Aufgaben und Befugnisse, unter anderem ist er für
- die termingerechte Erstellung der Einladungen für die Sitzungen
- die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung
- die Ausübung des Haus- und Ordnungsrechts
zuständig.
Der Stadtverordnetenvorsteher ist bei seiner Amtsführung zur Neutralität verpflichtet, darf also keine Fraktion bevorzugen oder benachteiligen. Wenn er sich während einer Sitzung persönlich an einer Diskussion beteiligen möchte, muss er sich für diese Zeit von der Sitzungsleitung entbinden lassen und diese an die Stellvertretung abgeben.
Nachfolgend finden Sie eine Monatsübersicht, aus der Sie ersehen können, wann die nächste öffentliche Stadtverordnetenversammlung in Mühlheim stattfindet.

