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Was ist ein Gewerbe - Erläuterung

Der Begriff Gewerbe umfasst jede erlaubte, üblicherweise selbständige, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit


Nicht zum Gewerbe zählen:

  • Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft
  • Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen, z.B. Wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften ( z.B. BGB-Gesellschaften , OHG , KG ) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen ( GmbH , AG ) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH)

Bei einigen Gewerbetätigkeiten benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis. Die bekannteste Erlaubnis ist hier die Gaststättenkonzession. Es gibt aber auch noch die Spielhallenerlaubnis und die sogenannte Aufstellerlaubnis für Geldgewinngeräte.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

  • Pfandleiher
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerergewerbe
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer
  • Gaststätten
  • Spielhallen
  • Reisegewerbe (Reisegewerbekarte)

Für weitere Informationen über erlaubnisbedürftige Gewerbepflichten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Beim Gewerbeamt werden Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen vorgenommen.

Gewerbeanmeldung

Zu jeder gewerblichen Meldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Ausländische Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, einen Pass und eine Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate sein darf.

Weicht der Betriebssitz vom Wohnsitz ab, Bedarf es eines Gewerbemietvertrages.

Für den sogenannten Gewerbeschein (Empfangsbestätigung) wir eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Gewerbeummeldung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebs innerhalb von Mühlheim, sowie ein Wechsel des Gegenstandes (Tätigkeit) des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf zusätzliche Waren und Leistungen, erfordern eine Gewerbeummeldung.

Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes ist bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.

Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt verlegt muss ebenfalls eine Abmeldung erfolgen.

Fristen

Die Anzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung) haben sofort zu erfolgen. Verspätete Anzeigen können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bei verspäteten Gewerbeanmeldungen 100,00 €

Bei verspäteten Gewerbeummeldungen  50,00 €

Bei verspäteten Gewerbeabmeldungen  50,00 €.

 

Kosten

Die Entgegenahme einer Gewerbeanzeigen kostet 25,00 €.

Das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung kostet 5,00 €

Weitermeldungen an andere Behörden

Von den Gewerbeanzeigen werden unter anderem AOK Offenbach, Arbeitsamt Offenbach, Steuerverwaltung Mühlheim am Main, Eichamt, Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hauptzollamt Darmstadt, Landkreis Offenbach, Registergericht, Regierungspräsidium Darmstadt, Statistisches Landesamt Hessen, informiert.

Auskünfte

Gewerbeauskünfte kann jeder einfordern, der ein nachweislich berechtigtes oder rechtliches Interesse hat. Gewerbeauskünfte erhalten Sie nach schriftlicher Anforderung und Zusendung von 15,- Euro auf dem Postweg.

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Herr Mario Prskalo
Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Gebäude: Nordgebäude
Erdgeschoss, Raum: N 4
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim
Telefon: 06108 - 601 504
Fax: 06108 - 601 84 502