Was ist ein Gewerbe - Erläuterung
Der Begriff Gewerbe umfasst jede erlaubte, üblicherweise selbständige, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit
Nicht zum Gewerbe zählen:
- Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft
- Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen, z.B. Wissenschaftliche Unternehmensberatung
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige sind:
- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften ( z.B. BGB-Gesellschaften , OHG , KG ) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen ( GmbH , AG ) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH)
Bei einigen Gewerbetätigkeiten benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis. Die bekannteste Erlaubnis ist hier die Gaststättenkonzession. Es gibt aber auch noch die Spielhallenerlaubnis und die sogenannte Aufstellerlaubnis für Geldgewinngeräte.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Pfandleiher
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Gaststätten
- Spielhallen
- Reisegewerbe (Reisegewerbekarte)
Für weitere Informationen über erlaubnisbedürftige Gewerbepflichten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Beim Gewerbeamt werden Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen vorgenommen.
Gewerbeanmeldung
Zu jeder gewerblichen Meldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Ausländische Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, einen Pass und eine Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate sein darf.
Weicht der Betriebssitz vom Wohnsitz ab, Bedarf es eines Gewerbemietvertrages.
Für den sogenannten Gewerbeschein (Empfangsbestätigung) wir eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebs innerhalb von Mühlheim, sowie ein Wechsel des Gegenstandes (Tätigkeit) des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf zusätzliche Waren und Leistungen, erfordern eine Gewerbeummeldung.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes ist bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt verlegt muss ebenfalls eine Abmeldung erfolgen.
Fristen
Die Anzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung) haben sofort zu erfolgen. Verspätete Anzeigen können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bei verspäteten Gewerbeanmeldungen 100,00 €
Bei verspäteten Gewerbeummeldungen 50,00 €
Bei verspäteten Gewerbeabmeldungen 50,00 €.
Kosten
Das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung kostet 5,00 €
Weitermeldungen an andere Behörden
Von den Gewerbeanzeigen werden unter anderem AOK Offenbach, Arbeitsamt Offenbach, Steuerverwaltung Mühlheim am Main, Eichamt, Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hauptzollamt Darmstadt, Landkreis Offenbach, Registergericht, Regierungspräsidium Darmstadt, Statistisches Landesamt Hessen, informiert.
Auskünfte
Gewerbeauskünfte kann jeder einfordern, der ein nachweislich berechtigtes oder rechtliches Interesse hat. Gewerbeauskünfte erhalten Sie nach schriftlicher Anforderung und Zusendung von 15,- Euro auf dem Postweg.
63165 Mühlheim

