Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Mühlheim am Main
Ob Sitzungsankündigungen oder Bekanntmachungen von Wahlergebnissen - hier finden Sie ab sofort die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Mühlheim am Main. Selbstverständlich veröffentlicht die Stadt auch in den bisher bekannten Printmedien und im Schaukasten vor dem Rathaus die amtlichen Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung
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Gremium |
Stadtverordnetenversammlung |
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Sitzungsnummer |
7/2011/2016 |
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Datum |
Donnerstag, 09. Februar 2012 |
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Uhrzeit |
17:30 Uhr |
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Ort |
Stadtverordnetensitzungssaal, Friedensstraße 20, Mühlheim am Main |
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Sitzung |
öffentliche Sitzung |
TAGESORDNUNG:
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TOP |
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Drs. Nr.: |
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1 |
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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2 |
Mitteilungen des Magistrats |
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3 |
Beteiligungsbericht 2010 |
200 |
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4 |
Antrag der CDU-Fraktion: Neue Geschäftsstelle der Wohnbau GmbH/ Übertragung altes Feuerwehrhaus |
120 |
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5 |
Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren |
232 |
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6 |
Antrag der Fraktion BÜRGER FÜR MÜHLHEIM: Wirtschaftspläne ESM GmbH und Bürgerhaus GmbH 2012 |
229 |
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7 |
Antrag der CDU-Fraktion: |
230 |
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8 |
Haushaltsplan 2012 -Anträge der Fraktionen- |
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9 |
Haushaltsplan 2012 und Haushaltssicherungskonzept |
231 |
Mühlheim am Main, den 23. Januar 2012
Harald Winter
Stadtverordnetenvorsteher
Für den Fall, dass die Beratung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar 2012 nicht
abgeschlossen werden kann, wird vorsorglich festgelegt, dass die Sitzung am Freitag, dem 10. Februar 2012,
ab 18.00 Uhr, fortgesetzt wird.
Altpapiersammlung im gesamten Stadtgebiet
In der Woche von Montag, dem 06.02.2012 bis Freitag, dem 10.02.2012 findet wieder eine Abfuhr von Altpapier statt. Das Altpapier wird im gesamten Stadtgebiet an den gleichen Tagen der allgemeinen Müllabfuhr gesondert eingesammelt und abtransportiert. Mit der Altpapiersammlung ist die Firma Trapp, Frankfurt am Main, beauftragt.
Besonders zu beachten:
Die Firma Trapp beginnt um 07.00 Uhr mit der Altpapiersammlung im jeweiligen Abfuhrbezirk. Die Anlieger werden gebeten, das Altpapier rechtzeitig am Morgen des Abfuhrtages bereitzustellen, damit eine lückenlose Entsorgung möglich ist. Als Altpapier gelten insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Pappe jeglicher Art (frei von Plastik und anderen Fremdmaterial) sowie sonstige im Haushalt anfallende Papierabfälle. Hierzu zählen auch alle Papierverpackungen mit und ohne „Grünen Punkt“. Die Papierabfälle sind entweder in den Altpapiertonnen bereitzustellen oder aus Sicherheitsgründen gebündelt oder in Kartons (z.B. bei kleinen Papierteilen) so am Straßenrand zu lagern, dass hierdurch der Verkehr nicht behindert und gefährdet wird. Das Altpapier geht mit der Bereitstellung zur Abfuhr in das Eigentum der Stadt Mühlheim am Main über. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altpapier kein Sperrgut darstellt und daher bei der Sperrgutabfuhr nicht mitgenommen wird. Es liegt daher auch in Ihrem Interesse, wenn Sie Ihre Papierabfälle immer für die Altpapierabfuhr bereithalten. Bei den Gewerbetreibenden werden gemäß der Verpackungsverordnung Transportverpackungen nicht mitgenommen.
Mühlheim am Main, den 11. Januar 2012
Der Magistrat der
Stadt Mühlheim am Main
Daniel Tybussek
Bürgermeister
Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages
Auf Grund von § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
(HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I 2006, 606), zuletzt geändert
durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16. September 2011 (GVBl. I S. 402, 405)
wird anlässlich des Frühlingsfestes des Mühlheimer Gewerbevereins e.V.
folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des HLöG dürfen am Sonntag, dem 25.03.2012 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr Verkaufsstellen in Mühlheim am Main geöffnet sein.
§ 2
Die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes im Sinne des § 9 HLöG, des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeitszeitverordnung, des Jugendarbeiterschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetztes sind zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrig im Sinne von § 11 HLöG handelt, wer als Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwider handelt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 25.03.2012 in Kraft und am 26.03.2012 außer Kraft.
Mühlheim am Main, den 26.01.2012
Der Magistrat der
Stadt Mühlheim am Main
Heinz Hölzel
Erster Stadtrat

